ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Behandlungsvertrag und AGB Systemische Beratung Sylvia Krämer (Inhaberin Beziehungskraft)

§1 Anwendungsbereich der AGB

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Sylvia Krämer als systemische Beraterin (nachfolgend „Beraterin“ genannt) und dem/der Klient*in als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Mit der Beratungssitzung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient*in das generelle Angebot der Beraterin durch schlüssiges Handeln annimmt (z.B. durch eine Terminvereinbarung) und sich an die Beraterin zum Zwecke der Beratung wendet. Termine werden zwischen der Beraterin Sylvia Krämer und dem/der Klient*in nach beidseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
  3. Die Beraterin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags

Die Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klient*in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung systemischer Beratung bei/m (der) Klient*in, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden auch Methoden angewendet, die wissenschaftlich nicht vollends belegt sind oder noch nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode bzw. der Beratung weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Die Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Die Angebote sind freibleibend und Änderungen sind vorbehalten.

§3 Mitwirkung des Klienten und Haftung

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient*in nicht verpflichtet. Die Beraterin ist jedoch berechtigt, die Sitzung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/die Klient*in Beratungsinhalte ablehnt, die Beraterin beleidigt oder Beratungsmethoden vereitelt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Bestimmte Erfolge werden nicht garantiert. Die Beraterin steht dem/der Klienten/in als Prozessbegleiterin und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
  2. Ansprüche des/der Klient*in auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Bei der Tätigkeit von der Beraterin Sylvia Krämer handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

§4 Honorierung der systemischen Beraterin

  1. Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Beraterin und Klient*in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Beraterin aufgeführt sind. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
  2. Die Honorare sind jeweils direkt nach jeder Sitzung vom/von (der) Klient*in bar zu bezahlen. Der/die Klient*in erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Sollte ein fest vereinbarter Behandlungstermin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde oder der/die Klient*in (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist. Die Terminabsage kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

§5 Honorarerstattung durch Dritte

  1. Soweit der/die Klient*in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Beraterin kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
  2. Soweit die Beraterin im Rahmen einer wirtschaftlichen Beratung nach § 2 den Klient*innen über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen der Beraterin nach § 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
  3. Die Beraterin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der/die Klient*in. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§6 Vertraulichkeit der Behandlung und Versicherung

  1. Die Beraterin verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Klienten/in auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Beraterin, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Auskünfte können nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der/des Klienten/in erteilt werden.
  2. Absatz 1) ist nicht anzuwenden, wenn die Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  3. Die Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei jederzeit zu; er/sie kann diese Handakte aber nicht heraus verlangen. Absatz 2) bleibt unberührt. Der/die Klient*in stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner/ihrer Daten zu.
  4. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Beratung und Coaching sind keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Das Angebot von der Beraterin Sylvia Krämer ersetzt außerdem keinen Arztbesuch.

§7 Rechnungsstellung

Auf der Rechnungen, die der/die Klient*in nach § 4 Absatz 2 erhält, sind folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift der systemischen Beraterin (Unternehmensname), vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Zeitpunkt der Leistung, Umfang der Beratung, Höhe des Honorars für die Einzelleistung (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

§8 Kündigung

  1. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
  2. Die Vertragsaufhebung kann formlos und ohne Angabe von Gründen erfolgen.

§9 Rückforderungen

  1. Bei Austritt aus dem Vertrag kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
  2. Vom/von der Klient*in unentschuldigt nicht wahrgenommene Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung (s. § 4).

§10 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wolfratshausen. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Wolfratshausen sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch. Wolfratshausen, Stand: 22.10.2024